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Krankenversicherungen Im wesentlichen unterscheidet man in Deutschland die gesetzliche Krankenversicherung von der privaten Krankenversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung basiert, wie der Name es schon sagt, auf einer gesetzlichen Grundlage, dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht für alle abhängig Beschäftigten, für Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften, wie Rente, Arbeitslosengeld I und II oder Krankengeld, Studenten (Studentenkrankenversicherung) und Familienangehörige von Pflichtversicherten. Die Wahl der gesetzlichen Krankenkasse steht dabei jedem frei. Jedes Mitglied zahlt gleichermaßen einen festgelegten Prozentsatz vom Bruttoeinkommen als Beitrag für seinen Versicherungsschutz.
Der Beitrag liegt bei 15,5% beziehungsweise ermäßigt 14,9%. Er wird jeweils zu Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Somit ist die Höhe des Einkommens entscheidend für die Beitragshöhe. Im Krankheitsfall wird der Versicherte an den Kosten beteiligt mit Hilfe der Praxisgebühr. Dies sind 10 Euro im Quartal, wobei Vorsorgeuntersuchungen, wie die Kontrolle beim Zahnarzt, nicht betroffen sind.
Bei der privaten Krankenversicherung wird die Vollversicherung von der Teilversicherung und der Zusatzversicherung unterschieden. Die Vollversicherung ist für Personen, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und nicht eine freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Versicherung beanspruchen oder für Personen, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen ohne einem geregelten Einkommen. Die Bemessungsgrenze liegt seit 2009 bei 4050 Euro im Monat beziehungsweise 48600 Euro im Jahr. Jedes Mitglied hat einen separaten Beitrag. Dieser ist eingestuft nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand bei Abschluss und der zu erbringenden Leistung. Es lohnt ein Vergleich der privaten Krankenversicherung zwischen den einzelnen Anbietern. Die Teilversicherung hingegen ist eine Krankenversicherung für Beamte.
Bei Beamten wird nur ein Teil der Krankenversorgung durch eine staatliche Beihilfe abgedeckt. So ist jeder verpflichtet den anderen Teil durch eine private Krankenversicherung abzusichern. Unter privaten Zusatzversicherungen ist eine private Auslandskrankenversicherung, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld oder eine Zahnzusatzversicherung zu verstehen. Die Auslandskrankenversicherung wird zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen, da ein Krankheitsfall zumeist auch bereits mit der gesetzlichen Versicherung abgedeckt ist nach dem bilateralen Sozialversicherungsabkommens zwischen den einzelnen Ländern.
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt bereits für sehr viele Länder die Grundkosten für akut auftretende Krankheiten, Operationen, Arznei- und Heilmitteln, Zahnbehandlungen oder den Rücktransport aus dem Urlaubsgebiet. Der zusätzliche Versicherungsschutz kann speziell für den Reisezeitraum abgeschlossen werden oder auch als Jahrespolice. (2009)
Kategorie: Krankenversicherung
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