Finanzieren und Versichern


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Auslandskrankenversicherung


In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme. Das sind die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV).

Eine Sonderstellung ist die Krankenversicherung für Beamte. Sie, bzw. auch ihre Familienangehörigen (wenn sie nicht selbst versicherungspflichtig sind) erhalten im Krankheitsfall von ihrem Dienstherren Beihilfeleistungen bis zu einer bestimmten Grenze. Was darüber liegt, muss der Beamte selbst versichern.

Alle Arbeitnehmer und Angestellten bis zu einer bestimmten Höchstverdienstgrenze müssen sich in einer GKV versichern. Hier richten sich die Leistungen nach einem einheitlichen Katalog und beinhalten in der Regel Basisversorgung mit mehr oder weniger hohen Zuzahlungen.

Die Beitragshöhe richtet sich bei den GKV nach dem Bruttoverdienst. Etwa 50% zahlt davon der Arbeitgeber. Der prozentuale Beitrag ist für alle Kassen ab 2009 einheitlich festgelegt. Ein Vergleich der Krankenversicherung ist bei den GKV nur bei eventuellen Zusatzleistungen, oder Beitragsrückerstattungen sinnvoll.

Bei einer GKV besteht die Möglichkeit, dass gering verdienende Familienangehörige und Kinder beitragsfrei über den Hauptverdiener mit versichert werden können. Das trifft auch für Studenten ohne eigenes Einkommen bis zu einem bestimmten Alter zu. Diese müssen keine extra Studenten Krankenversicherung abschließen.

Alle, die sich eine private Krankenversicherung auswählen dürfen, müssen wissen, dass sich hier der Beitrag nach den gewünschten Leistungen, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluß richtet. Jeder der sich privat kranken versichert muss einen umfangreichen Vergleich der privaten Krankenversicherungen durchführen, weil bei gleichen Voraussetzungen die Beitragshöhe unterschiedlich sein kann.

Der Leistungskatalog der GKV gilt nur in Deutschland. Im Ausland gilt er mit Einschränkungen nur in den Ländern, die mit der BRD ein Sozialabkommen abgeschlossen haben. Bei Auslandsreisen ist es deshalb für Kassenpatienten ein muss, eine Auslandskrankenversicherung zu haben. Die Auslandskrankenversicherung ist eine freiwillige private Krankenversicherung. Sie deckt in der Regel alle Kosten, die eine GKV nicht übernimmt bei akut auftretenden Krankheiten, oder Operationen, bis hin zum Krankenrücktransport, ab. Die normale Auslandskrankenversicherung gilt bis zu einem Auslandsaufenthalt von 6 Wochen pro Kalenderjahr und kostet nur wenig. Mit ihr ist der Versicherte im Ausland ein Privatpatient und kann auch die entsprechend notwendigen Behandlungen und medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen. Das ist besonders in den Ländern sehr wichtig, wo es Regionen gibt, die keine Kassenärzte, oder entsprechende medizinische Einrichtungen haben und nur Privatpatienten behandelt werden.

Kategorie: Krankenversicherung


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