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Krankenversicherung


Die Krankenversicherung in Deutschland unterteilt sich in zwei Kategorien. Hier gibt es zum einen die gesetzliche Krankenversicherung und zum anderen die private Krankenversicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist keine freiwillige Krankenversicherung, sondern eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer auf nicht selbstständiger Basis und für Empfänger von Transferleistungen wie ALG und ALG II. Sie wurde von Otto von Bismark, Ende des 19. Jahrhunderts, in Deutschland eingeführt. Heute ist sie neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und Teil des Gesundheitssystems. Das Gesundheitssystem wurde eingeführt, um eine gute medizinische Versorgung der Bevölkerung zu garantieren. Die Krankenversicherung garantiert dem Versicherten mindestens die medizinische Grundversorgung. In den Jahren und Jahrzehnten danach, entwickelten sich immer mehr verschiedene Krankenversicherungen, welche sich in Leistung und Preis sehr unterschieden haben.

Seit dem 1. Januar 2009 lohnt sich ein Vergleich der Krankenversicherung nur noch auf der Leistungsebene und nicht mehr vom Preis her. Denn seit diesem Datum gibt in Deutschland einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Somit ist es die Aufgabe aller Krankenversicherungen ihre Leistungen attraktiver zu gestalten, um dem Vergleich ihrer Leistungen mit Leistungen anderer Krankenversicherungen bestehen zu können. Damit müssen alle Krankenversicherungen die Leistungen verbessern, um am Markt bestand zu haben.

Inzwischen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung weit über 80 Prozent der deutschen Bevölkerung versichert. Dies sind rund 70 Millionen Menschen. Hierbei sind knapp 29 Millionen pflichtversichert - durch eine sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Aber auch 17 Millionen Rentner und 20 Millionen kostenlos mitversicherte Familienangehörige, sind in der Krankenversicherung gemeldet. Auch gibt es eine extra Studenten Krankenversicherung. Diese Krankenversicherung zeichnet sich dadurch aus, das Studenten einen ermäßigten Beitragssatz zahlen müssen. Die Studenten Krankenversicherung ist im SGB V verankert.

Ein Zusatzversicherung ist die Auslandskrankenversicherung. Diese Krankenversicherung ist eine freiwillige Krankenversicherung und wird oftmals von Automobilclubs angeboten. Aber auch bei einer privaten Krankenversicherung, sowie vielen anderen Versicherungsgesellschaften, wird dies angeboten. Eine Auslandskrankenversicherung deckt Kosten von akut auftretende Krankheiten, notwendigen Arznei- und Heilmitteln, Operationen oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland ab. Mit Standardpolicen wird meist ein Zeitraum von sechs Wochen abgedeckt.

Die zweite Säule im Gesundheitssystem ist die private Krankenversicherung. Diese privat Krankenversicherung ist vor allem für Selbstständige gedacht und wird bei einer Gewinnorientieren Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Hierbei schließt man jedoch keine komplette Versicherung ab, sondern versichert sich individuell nach den jeweiligen Bedürfnissen. Jedoch ist es möglich diesen Versicherungsumfang zu erweitern oder sich komplett medizinisch abzusichern. Dies ist jedoch mit einem höheren Versicherungsbeitrag verbunden.

Ein privat Krankenversicherung ist auch eine Krankenversicherung für Beamte. Diese sind zwar in der Regel angestellt, aber zahlen nicht in die Sozialversicherung ein. So fallen Beamte in die private Krankenversicherung. Jedoch ist die Krankenversicherung für Beamte anders als für Selbständige. Dies macht sich vor allem im Beitrag bemerkbar, welcher gezahlt werden muss. In manchen fällen übernimmt der Arbeitgeber - Kommunen, Länder oder der Bund - einen Teil der Kosten.

Bevor eine private Krankenversicherung bei einer Versicherung angeschlossen wird, sollte man sich umsehen. So lohnt sich der Vergleich privater Krankenversicherungen finanziell sehr. Auch wenn es um die passende Leistung geht, ist ein Vergleich privater Krankenversicherungen unerlässlich.

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